Im Februar 1960 habe ich am Ulrichgymnasium in Norden/Ostfriesland meine Reifeprüfung abgelegt, wobei den Schwerpunkt der schulischen Ausbildung neben einem hervorragenden Deutschunterricht und der Vermittlung solider historischer Kenntnisse das Erlernen der alten Sprachen (Latein und Griechisch) ausmachte. Danach studierte ich zunächst drei Semester evangelische Theologie an der Universität Marburg und holte dort in dieser Zeit auch die Reifeprüfung im Hebräischen nach. Es folgte dann eine Unterbrechung des Studiums, um nach zwischenzeitlicher Aufnahme in das Evangelische Studienwerk Villigst e. V. ein sog. Werksemester (sechsmonatige Tätigkeit als Hilfsarbeiter in einem Werk der Gutehoffnungshütte in der Nähe von Dortmund) abzuleisten.
Daran schloss sich ein viersemestriges Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg an, das ich ab Sommersemester 1965 an der Universität Göttingen bis zum ersten juristischen Staatsexamen fortsetzte. Nach diesem Examen im Sommersemester 1967 habe ich – unterstützt durch ein Stipendium der Stiftung Volkswagenwerk – meine Dissertation niedergeschrieben (zum Thema und zur Fragestellung der Arbeit s. hier: 1. Otto von Gierkes Methode der geschichtlichen Rechtswissenschaft.).
Die Referendarausbildung habe ich vorwiegend im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg durchlaufen. Erwähnenswert ist daneben aber noch das für meine spätere Berufswahl wichtige Sommersemester 1971, in dem ich die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer besuchte.
Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen begann ich meine Laufbahn als niedersächsischer Verwaltungsbeamter beim damaligen Regierungspräsidenten in Aurich/Ostfriesland. Es folgten dann eine Abordnung an den Landkreis Wittmund/Ostfriesland und im Anschluss daran die Versetzung an die Verwaltungsschule der allgemeinen Verwaltung des Landes Niedersachsen in Hildesheim (später Fachhochschule).
Im März 1977 wurde ich zum Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beim Niedersächsischen Landtag in Hannover als Hilfsreferent abgeordnet und ein Jahr später an den Niedersächsischen Landtag versetzt.
Danach ließ ich mich für gut zwei Jahre beurlauben, um mit Hilfe eines Stipendiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft meine Habilitationsschrift bei dem damaligen Bundesverfassungsrichter und an der Universität Freiburg lehrenden Professor Dr. Dr. Böckenförde abzufassen (zum Thema und zur Fragestellung der Arbeit s. hier: 2. Über die Grenzen des legislativen Zugriffsrechts.).
Im Juni 1987 hat mich dann die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, Kirchenrecht und Juristische Methodenlehre habilitiert. Bereits vorher nach Abgabe der Habilitationsschrift hatte ich mich allerdings schon für eine weitere hauptberufliche Tätigkeit beim Niedersächsischen Landtag entschieden. Dort wurde ich dann im Jahr 1990 mit der Leitung der Landtagsverwaltung beauftragt und zum Direktor beim Niedersächsischen Landtag ernannt. Dieses Amt habe ich bis zu meiner Pensionierung im Jahr 2004 wahrgenommen.
Im Nebenamt lehrte ich während dieser Zeit bis zu meinem Eintritt in den Ruhestand als Apl. Professor an der Juristischen Fakultät des Universität Hannover. Von den vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten während meiner aktiven Berufsjahre und danach haben mich besonders beansprucht: Meine Mitgliedschaft in der Landesssynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (1983- 1989); meine Funktion als Stellvertretender Vorsitzender der Wissenschaftlichen Gesellschaft zum Studium Niedersachsens (1996-2002) und schließlich die als Vizepräsident des Niedersächsischen Heimatbundes (2001-2010).
Auf der Unterseite „Publikationen“ finden Sie einen Auszug der Veröffentlichungen von
Prof. Dr. jur. Albert Janssen, Landtagsdirektor i. R. .